EU-Fahrgastrechte sind bindend (Allgemeines Forum)

Giovanni, Donnerstag, 22.09.2011, 21:55 (vor 5313 Tagen) @ liebe70

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Ich bezweifel die Auslastungswerte ein wenig, kann diese aber auch nicht sicher widerlegen. Auch würde ich gerne wissen, wie viele Fahrgäste zusätzlich zu den 150 umsteigenden auf nachfolgende Züge ausweichen mussten.

Btw: Wann erfolgte die Information der Fahrgäste?
Warum erfolgte kein Hinweis auf den 3min vorher fahrenden RE3 für Fahrgäste mit Fahrtziel Duisburg und Düsseldorf?
Wenn der Zug schon vor Dortmund ausgefallen ist, sollte der Vorlauf reichen - wenn der Zug im Dortmunder Hauptbahnhof verreckt ist, sind die 150 Fahrgäste unrealistisch niedrig.

Wenn davon auszugehen wäre, dass der nachfolgende RE1 ausreichende Stehplatzkapazitäten für die Fahrgäste hätte, ergibt sich eine Fahrzeitverlängerung von rund 35 Minuten wodurch die Fahrgastrechte die bürokratische Vorkasseregelung vorgesehen hätten. Ansonsten wären es 60+...

Das im nachhinein genau festzustellen ist jetzt schon schwer - vor Ort dann vermutlich fast unmöglich.

Im ICE war diese wegen der geringeren "Grundauslastung" hingegen möglich.


Du kennst die Besetzungszahlen des ICE 646 am fraglichen Tag? Ja? Nein?

Wegen einer Überfüllung wollte die Polizei laut Bericht nicht eingreifen - oder habe ich das falsch verstanden?

- die Fahrgastzahlen sollten aufmerksamen Bahnfahrgästen bekannt sein -

Der Zf des ICE wird *zwangsläufig* diese Zahlen nicht kennen...

Es wäre ihm möglich, dies zu erfragen.


Wo denn?

Sollte es Geschäftsgeheimnisse zwischen den Unternehmen geben, ist dies in der Tat etwas kompliziert.
Blieben noch die Fahrgäste, die nur Schätzwerte liefern können.

sieht die Sachlage hier ein wenig anders aus.

Inwiefern? Es läuft so ab, daß die regional zuständige TP von DB Regio die jeweilige TP von DB Fernverkehr über den Zugausfall informiert und um eine Mitnahme der Reisenden bittet. Diese informiert das betreffende Zub.

Das ist zwar das gängige Vorgehen - allerdings trotzdem nicht rechtskonform.


Sondern?

Was du unten als inoffiziellen Weg beschrieben hast, kommt dem korrekten sehr nahe.

Eine vorherige Freigabe des Fernverkehrszuges ist gemäß EU-Fahrgastrechte genau so wenig erforderlich wie der Erwerb eines neuen Fahrscheines (unter 60min greifen andere Regeln) - der Zugchef wäre allerdings berechtigt bei einer Überfüllung die Mitnahme zu verweigern.


Wenn die Sicherheit des Zuges nicht mehr gewährleistet ist - und das passiert schon wenn die Fluchtwege nicht mehr frei sind - bleibt der ICE solange stehen, bis diese wieder frei sind. Das kann dauern. Dann kommen die Reisenden auch nicht pünktlich zur Arbeit.

Das ist völlig korrekt.
Je nach Situation kann das Zugpersonal einen Teil oder alle Fahrgäste abweisen - aber eben nur wenn durch die zusätzlichen Fahrgäste die Sicherheit (Fluchtwege) gefährdet würde.

Noch vor dem RE1 hätte übrigens eine Fahrtmöglichkeit mit dem ICE 27 bestanden, wobei dort der Zeitvorteil sehr gering wäre.

Von daher ist von meiner Sicht davon auszugehen, dass die Fahrgäste tatsächlich gültige Fahrausweise besaßen.

Gültige Fahrkarten für den Nahverkehr, ja. Aber nicht für den ICE.

Entsprechend EU-Fahrgastrechteverordnung Fahrscheine die die Mitfahrt im nächsten Zug erlauben - hier zufällig ein ICE.


Wenn der Regionalzug 60+ Minuten Verspätung hat, ja. Sonst nicht.

Einigen wir uns darauf, dass dies nicht sicher feststellbar war und ist.

Der RE11 ist nicht ansatzweise in der Lage, zusätzlich zur üblichen Fahrgastzahl (die die Stehplätze ganz gut ausfüllt) weitere 150 Personen mitzunehmen.


Naja, bei einem Quietschie kann ich das verstehen.

Doppeltraktion - ist neu, obwohl die vorher eingesetzten Dosto-Wendezüge bereits zu klein waren.

Übrigens:
In allen anderen EU-Ländern außer Polen haben die Fahrgäste grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen allen reservierungsfreien Zügen - selbst wenn diese pünktlich sind.

Wir sind hier weder in anderen EU-Ländern, noch in Polen. Der Staat nennt sich hier immer noch Bundesrepublik Deutschland. Das läuft wohl wieder auf die Apfel-Birnen-Geschichte aus. Ich kann doch auch nicht einen VW mit einem Mercedes vergleichen.

Es belegt den Schwachsinn der deutschen Praxis.


Dann erkläre mal, warum die Wahlfreiheit im EU-Land Polen nicht gegeben ist und was an der deutschen Praxis schwachsinnig ist. Würde das nur in Deutschland so sein, okay. So aber...

In Polen verkaufen alle Bahnunternehmen grundsätzlich nach dem eigenen Haustarif - Gemeinschaftstarife wie in anderen EU-Ländern existieren dort nicht.

Vom Stress für den ehrlichen Kunden ganz zu schweigen?

Mit viel bösem Willen kann ich eine PTBS daraus konstruieren - für das Fernverkehrs-Zub, weil es ungerechtfertigt als Buhmann hingestellt wird. Der Streß der Reisenden besteht darin, zu spät zur Arbeit zu kommen.

Wie dargestellt war durch den RE6-Ausfall und die bekannte chronisch grenzwertige Auslastung der genannten Fahrtalternativen vernünftigerweise von einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auszugehen, womit durch die EU-Fahrgastrechteverordnung eine automatische Freigabe des nächsten Zuges mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen (in diesem Fall ein ICE) erfolgt.


Wie andere User bereits schrieben, ist noch nicht einmal "vernünftigerweise" von einer 60minütigen Verspätung auszugehen und es gibt auch keinen nächsten Zuges mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen.

Die genaue zu erwartende Verspätung war nicht feststellbar - ok.

Zu den vergleichbaren Beförderungsbedingungen:
Wären diese nicht vergleichbar, besäße der Fahrgast wenn der letzte ICE/IC am Abend ausfiel / durch Verspätung eines anderen Zuges verpasst würde doch Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt?
Oder sind die Beförderungsbedingungen dann plötzlich vergleichbar?

Und sonst? Sie werden ja nicht - wie es zu oft beim Fernverkehrs-Zub der Fall ist - von Reisenden regelrecht niedergebrüllt (ist mir erst am Mittwoch passiert, weil ein Reisender eine ungenaue Frage stellte, ich diese beantwortete - und er mich niederbrüllte, weil er nicht das vorfand, was er erwartet hatte [in der weiteren Folge wollte er zusätzlich eine Fahrpreisminderung wegen vermeintlicher Schlechtleistung]).

Von daher ist eine monetäre Betrachtung nicht möglich - oder weißt Du, wie hoch die Behandlungskosten bei einer PTBS sind?

Hätte der Zugbegleiter dieses korrekte Verhalten der Fahrgäste erkannt, ...


Welches korrekte Verhalten der Reisenden? Ich sehe nur Reisende, die halbwegs pünktlich zur Arbeit wollten und den nächstbesten Zug enterten. Ob das so korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. Allerdings respektiere und akzeptiere ich ihre Vorgehensweise, da niemand zu spät zur Arbeit kommen möchte.

Gut - wenn die Verspätung nicht genau feststellbar ist, kann auch schlecht festgestellt werden ob das Verhalten korrekt ist.

...hätte er eine kurze Meldung gemacht ...


An wen? Im schlimmsten Fall hätte er noch bei seinem unmittelbaren Cheffe strammstehen dürfen. Hat es alles schon gegeben. Der Zub arbeitet korrekt - und wird dafür mehr oder weniger bestraft.

Das würde ich gerne ändern - wenn ich es denn könnte.

Nun ist davon auszugehen, dass DB Fernverkehr durch die Mitnahme der Fahrgäste eines anderen VU Kosten entstehen - die DB Fernverkehr selbstverständlich gegenüber dem Verursacher der Kosten geltend machen kann.
Wie das zwischen den VU geregelt ist, muss den Fahrgast nicht interessieren.
Aus meiner Sicht ist allerdings eine Erfassung und Übermittlung des Sachverhaltes dafür notwendig.

...und sie freundlich im Zug begrüßt.


Wenn jemand gegen das Hausrecht verstößt, soll man ihn noch freundlich begrüßen? Komische Einstellung.

Sofern die Verspätung über 60 liegen würde, wäre die Mitnahme durch die Fahrgastrechteverordnung gedeckt - die Einschränkung durch das Hausrecht dann hinfällig.

Wenn nicht, dann nicht.

Die Belastungsituation ist jedoch dadurch aufgetreten, dass der Zugbegleiter als Folge fehlerhafter Unterweisungen eine ungerechtfertigte Fahrpreisnacherhebung und anschließende unberechtigte Teilräumung durchführen wollte.


Na, den Artikel nicht gelesen? Kann passieren. Der Zub wollte lediglich die Teilräumung durchgesetzt haben und ob die wirklich unberechtigt war, sei mal dahingestellt.

A: tatsächlich überfüllt?
-> Teilräumung berechtigt

B: Fahrgast verweigert FN?
-> Grundlage für FN überprüfen + ggf Personalienfeststellung berechtigt

Ich würde hier von Fall B ausgehen.

Die Belastungssituation war meiner Meinung nach aufgetreten, weil der Zf regelrecht von verärgerten Reisenden überrannt wurde und anschließend nicht mit der Situation klarkam. Die sinnvollste Lösung für das Problem wird hier beschrieben. ;-)

Unbürokratisch, vorbildlich und bei +60 praktisch exakt die Umsetzung der Fahrgastrechteverordnung - was will man mehr?
Schade nur das die oberen Etagen genau das nicht kapieren.


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