DB-Tarif fordert keine Fahrkarten von/nach Haltebahnhöfen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 12.07.2011, 15:22 (vor 5567 Tagen) @ Fabian318

Man hat dann ja zwei relationsbozogene Fahrkarten mit einem Start- und einem Zielbahnhof. Die Wegevorschrift gibt einem einen Weg an, oder bei deren Fehlen ist nur die direkte Fahrstrecke zugelassen.(vgl. Punkt 2.7 der BB Personenverkehr).

Richtig.

Würde dort "Tarifpunkt" anstatt "Bahnhof" stehen, wäre alles in Butter.

Tarifpunkt schließt Bahnhof ein und ein Bahnhof ist ein Tarifpunkt, es ist aber nicht Haltebahnhof gefordert.

Wenn die Rede von Start-und Zielbahnhöfen nicht imlpliziert, dass der jeweilige Bahnhof ein Haltebahnhof sein muss,
ist ja alles in Ordnung. Man könnte ja bei Zweifeln im Zug sich darauf berufen, dass der Tarif jeweils ab bzw. zu Tarifpunkten gilt (Punkt 1.1 der BB Personenverkehr) .

Demnach besteht für die Gesamtstrecke ein Beförderungsvertrag, da nirgendwo gefordert ist, dass Fahrkarten nur von/nach Haltebahnhöfen gültig sein können und man mit dieser Forderung an vielen Grenze ein Problem hätte - wäre diese Forderung der logische Schluss aus den Tarifbestimmungen (wie von dir angenommen), müssten die Grenztarifpunkte gesondert geregelt sein (wie bei den Ländertickets, wo eben die Ländergrenzen gesondert geregelt sind). Das sind sie aber nicht.

Klingt logisch. Damit es auch ein Beförderungsvertrag nach 2.4.2 ist der BB Personenverkehr ist, müsste man die Fahrkarten ja nur noch "dauerhaft zusammenheften".


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