Genau da greift auch das BGB ! (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 12.07.2011, 09:39 (vor 5564 Tagen) @ flyingska


Doch sind sie! Der IC 2046 fährt Hannover-Minden-Herford. Wenn ich mir hierfür das Ticket buche, habe ich eine durchgehende Verbindung. In der Regel würde niemand aus dieser Strecke zwei Fahrkarten machen, weil es teurer als ein Gesamtpreis wird. Nur durch den Einsatz der eCoupons wird es ja billiger...

1.) Damit zerstörst Du allen anderen Fahrgästen jegliche Art von Kupons, denn wenn so etwas häufiger vorkommt, dann wird wohl der Mindestpreis erhöht.
2.) Dies geht für mich auch in Richtung Schikaneverbot des BGBs. Selbst wenn man Rechte hat, dann darf man diese nicht nur ausüben, um jemand anderen zu schädigen.

Und in dieem Fall ist die Rabattabsicht wohl klar. Auch wenn es schwierig wird, einen Extrahalt vorzunehmen und Dich an Deinem ersten Endbahnhof auszusetzen, so wäre das die beste Lösung.

Nur so am Rande wirst Du im Geschäftsleben mit dieser Mentalität nicht sehr weit kommen, weil im Notfall dann KEINER Deiner Lieferanten bereit ist, mehr zu tun als vertraglich vereinbart.

Man kann auch seine Lieferanten im wahrsten Sinne des Wortes kaputtverhandeln.

Wenn ich Lehrer wäre würde ich für diesen Beitragsbaum 0 Kollegstufenpunkte geben.

*den Rotstift spitzend*

GUM


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