DB-Tarif fordert keine Fahrkarten von/nach Haltebahnhöfen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 12.07.2011, 00:36 (vor 5564 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 12.07.2011, 00:37

Man hat dann ja zwei relationsbozogene Fahrkarten mit einem Start- und einem Zielbahnhof. Die Wegevorschrift gibt einem einen Weg an, oder bei deren Fehlen ist nur die direkte Fahrstrecke zugelassen.(vgl. Punkt 2.7 der BB Personenverkehr).

Richtig.

Würde dort "Tarifpunkt" anstatt "Bahnhof" stehen, wäre alles in Butter.

Tarifpunkt schließt Bahnhof ein und ein Bahnhof ist ein Tarifpunkt, es ist aber nicht Haltebahnhof gefordert.

In Fällen, wo die Fahrkarten tatsächlich nur von/nach Haltebahnhöfen gültig sind, ist dies explizit im DB-Tarif geregelt. Wenn dort nichts steht, sehe ich dies nicht als gefordert. - Ansonsten wäre das notwendige und völlig unumgängliche Stückeln an der Grenze auch nicht zulässig. Die Frage ist nur, ob der Tarif nach dem die Fahrkarte bis zu einem Bahnhof ausgestellt ist, auch in Zügen bis dorthin gilt, wenn diese dort durchfahren. Im DB-Tarif ist dies zu bejahen, dieser gilt ja zweifellos auf der Gesamtstrecke. Im MVV-Tarif wäre dies zu verneinen, da dieser am letzten Haltebahnhof definitionsgemäß aufhört.

Demnach besteht für die Gesamtstrecke ein Beförderungsvertrag, da nirgendwo gefordert ist, dass Fahrkarten nur von/nach Haltebahnhöfen gültig sein können und man mit dieser Forderung an vielen Grenze ein Problem hätte - wäre diese Forderung der logische Schluss aus den Tarifbestimmungen (wie von dir angenommen), müssten die Grenztarifpunkte gesondert geregelt sein (wie bei den Ländertickets, wo eben die Ländergrenzen gesondert geregelt sind). Das sind sie aber nicht.


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