Re: In den AGB der DB steht... (Fahrkarten und Angebote)

flyingska, Montag, 11.07.2011, 23:40 (vor 5563 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von flyingska, Montag, 11.07.2011, 23:41

2.4.2 Soweit aus den Beförderungsbedingungen klar ersichtlich, verkörpern mehrere Fahrkarten dann einen Beförderungsvertrag, wenn sie zur selben Zeit und am selben Ort für dieselbe Fahrt ausgestellt sind und sofern sie (i) in einem hierfür vorgesehenen Umschlag oder einer Fahrkartentasche zusammengefügt, (ii) dauerhaft zusammengeheftet, (iii) alphanumerisch verkettet sind, (iv) nur einen Gesamtpreis angeben oder (v) in anderer Weise aufgrund einer Regelung in besonderen Beförderungsbedingungen miteinander verbunden sind.


Fett von mir die interessanten Passagen hervorgehoben. Punkt IV macht wenig Hoffnung, aber Punkt V ist sehr schwammig formuliert.


Gibt es denn für die geplante Fahrt "besondere Beförderungsbedingungen" ?
Interessant wäre außerdem noch die Definition von "dieselbe Fahrt".
Die Fahrkarten dürften kaum für dieselbe Fahrt (mit durchgehendem Zug) erhältlich sein, wenn man die Gesamtreisestrecke angibt.

Doch sind sie! Der IC 2046 fährt Hannover-Minden-Herford. Wenn ich mir hierfür das Ticket buche, habe ich eine durchgehende Verbindung. In der Regel würde niemand aus dieser Strecke zwei Fahrkarten machen, weil es teurer als ein Gesamtpreis wird. Nur durch den Einsatz der eCoupons wird es ja billiger...


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