Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine virtuellen Haltestellen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 11.07.2011, 11:21 (vor 5564 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Fabian318, Montag, 11.07.2011, 11:24

Im durchfahrenden Zug nicht.

Selbstverständlich doch, in Nordrhein-Westfalen wird das ständig überall völlig legal praktiziert und es spricht auch überhaupt nichts dagegen, weil für die ganze Strecke ein Fahrausweis vorhanden ist und im Tarif nichts anderes festgelegt ist.

Dies ist übrigens auch bei Ländertickets so: Wer vor 9 Uhr fährt bezahlt im Vorverkauf den Kilometer/Verbindungspreis der Produktgruppe C nicht bis zu einer (erdachten) virtuellen 9 Uhr Haltestelle, sondern bis zum ersten echten Halt nach 9 Uhr.

Weil die zeitliche Gültigkeit nicht in Kongruenz mit der räumlichen Gültigkeit gebracht werden kann und der Tarif ausdrücklich dort die Haltebahnhof-Systematik vorgibt.

Eigentlich logisch und selbstverständlich.

Weder logisch noch selbstverständlich. Obwohl in München die Haltebahnhofs-Systematik wie eines der Zehn Gebote gepredigt wird, ist dies noch lange nicht allgemeingültig. Demnach darf es ja - logischer- und selbstverständlicherweise - keine Grenztarifpunkte, die nicht Bahnhöfe sind, geben.

Mit einer Fk Hannover - Minden und Minden - Bielefeld besteht für die Gesamtstrecke ein Fahrausweis. Gegen welche Bestimmung im Tarif spricht diese Kombination, wenn der Zug dort nicht hält, dies so zu fahren?


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