Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine virtuellen Haltestellen (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 11.07.2011, 11:18 (vor 5564 Tagen) @ Fabian318

Bei der Bahn gibt es im Normalfall keine virtuellen Haltestellen. Dies ist auch richtig und gut so.


Was willst du damit sagen - dass es wie geschrieben nicht erlaubt ist?

Nehmen wir das Beispiel von drei Orten A, B, C. Diese liegen auf einer Gerade.

Der ICE/IC fährt von A nach C ohne Halt in B durch. Deshalb kann man diesen Zug auch nicht mit einem Fahrschein von A nach B und einem weiteren von B nach C benutzen. Denn in der Zwischenstation ist in diesem Bahnhof kein Zu-/Ausstieg möglich.

Beim roten Tausendfüßler von DB Regio ist das dann anders. Der fährt von A nach Avorort, nach B (hält dort) und nach C weiter. Dort ist die Kombination A/B plus ein weiterer Fahrschein B/C zulässig.

Im durchfahrenden Zug nicht.

Dies ist übrigens auch bei Ländertickets so: Wer vor 9 Uhr fährt bezahlt im Vorverkauf den Kilometer/Verbindungspreis der Produktgruppe C nicht bis zu einer (erdachten) virtuellen 9 Uhr Haltestelle, sondern bis zum ersten echten Halt nach 9 Uhr.

Eigentlich logisch und selbstverständlich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum