Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine virtuellen Haltestellen (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 11.07.2011, 09:49 (vor 5564 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Fabian318, Montag, 11.07.2011, 09:53

Bei der Bahn gibt es im Normalfall keine virtuellen Haltestellen. Dies ist auch richtig und gut so.

Was willst du damit sagen - dass es wie geschrieben nicht erlaubt ist?

- jeder Zub müsste ständig eine Landkarte oder eine App mit sich führen, auf der alle Haltestellen verzeichnet sind. Denn ansonsten gäbe es - auch bei ice-treff.de - sicher den einen oder anderen Fahrgast, der eine Haltestelle "vergessen würde".

Und die Fahrkarten von und zu ländlichen Orten, die niemand kennt, sind bereits jetzt abgeschafft? Auch da braucht er heutzutage nicht mehr als die großen Orte zu kennen um zu wissen, ob die Fk gültig ist oder nicht. Wo Hohenwulsch und dergleichen liegt, muss kein Zugbegleiter im Fernverkehr genau wissen um zu prüfen, ob er sich mit einer Fahrkarte von Frankfurt nach Hohenwulsch im Zug von Kassel nach Göttingen aufhalten darf. Ebenso geht aus dem Rest der Fahrkarte hervor, ob eine Fahrkarte von A-Großstadt nach Sagtmirnichtshausen und eine von Sagtmirnichtshausen nach B-Metropole die gesamte Strecke abdeckt. Da gibt es größere Problem, wofür die Zugbegleiter Apps und Handbücher bräuchten.

Tarnen, tricksen und täuschen geht hier nicht.

Es geht nicht um tarnen, tricksen und täuschen, sondern darum, den günstigsten Preis zu bekommen. Wenn A-C teurer als A-B und B-C ist, hat die Bahn was falsch gemacht, nicht der Kunde. Siehe VRR, wo das Stückeln (2 x Pst. B ist günstiger als 1 x C) vielfach günstiger ist.


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