Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine virtuellen Haltestellen (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Montag, 11.07.2011, 11:32 (vor 5564 Tagen) @ Fabian318

Im durchfahrenden Zug nicht.


Selbstverständlich doch, in Nordrhein-Westfalen wird das ständig überall völlig legal praktiziert und es spricht auch überhaupt nichts dagegen, weil für die ganze Strecke ein Fahrausweis vorhanden ist und im Tarif nichts anderes festgelegt ist.

Dies ist eben eine der wenigen Ausnahmen, die ich nicht detailliert erläutert habe. Gibt noch mindestens einen weiteren Verkehrsverbund, der dies ähnlich handhabt.

Weder logisch noch selbstverständlich. Obwohl in München die Haltebahnhofs-Systematik wie eines der Zehn Gebote gepredigt wird, ist dies noch lange nicht allgemeingültig. Demnach darf es ja - logischer- und selbstverständlicherweise - keine Grenztarifpunkte, die nicht Bahnhöfe sind, geben.

Im MVV gibt es sogar Grenzbahnhöfe, die zu zwei unterschiedlichen Räumen gehören. Siehe die diversen Grenzbahnhöfe zwischen der weißen und grünen Zone. Die weiße Zone nennen wir übrigens Innenraum :-)

Mit einer Fk Hannover - Minden und Minden - Bielefeld besteht für die Gesamtstrecke ein Fahrausweis. Gegen welche Bestimmung im Tarif spricht diese Kombination, wenn der Zug dort nicht hält, dies so zu fahren?

Weil es an diesem fiktiven Halt keine Fahrtunterbrechung und kein Ein-/Aussteigen geben könnte. Ich weiß auch wirklich nicht, wie man auf so eine Idee kommen kann.

Du steigst ja auch nicht in ein Lufthansa-Flugzeug München-New York ein und hast einen Flugschein München-London und einen London-New York und bittest am Check-In darum, diese zusammenzuheften.

Nur so am Rande.


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