keine Steuerhinterziehung (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 11.07.2011, 09:05 (vor 5564 Tagen) @ Steffen (LL)

Das einzig illegale am Stückeln der Fahrkarten ist die Steuerhinterziehung, da auf Fahrkarten unter 50 km nur der ermäßigte Steuersatz von 7% berechnet wird.

Das kann meines Erachtens nach keine Steuerhinterziehung sein, denn:

- Die Umsatzsteuerabführung ist Sache des Unternehmens, nicht des Kundens. Somit kann sich der Kunde da auch gar nicht schuldig machen.

- Es handelt sich dann um zwei Beförderungsverträge und zwei Reisen, zum Beispiel auch im Sinne der Fahrgastrechte. Ansonsten wären ziemlich viele Anschlusskarten zu Zeitkarten "Steuerhinterziehung".

- Steuerhinterziehung erfordert Vorsatz, zu wenig Steuern abzuführen. Dies kann jedoch kaum zutreffend sein, da lediglich eine günstige Tarifkombination gewählt wird und - siehe 1.) - die USt-Abführung nicht Aufgabe des Kundens ist, somit nicht in seinen Einflussbereich fällt und er nichts vorsätzlich beeinflussen kann.

Ansonsten wäre es auch Steuerhinterziehung, bei McDonald's zu sagen "zum Mitnehmen" und sich dann zu überlegen, "och jetzt regnet es, esse ich doch noch schnell hier".


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