Mit wenigen Ausnahmen gibt es keine virtuellen Haltestellen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 11.07.2011, 23:17 (vor 5563 Tagen) @ Fabian318

Mit einer Fk Hannover - Minden und Minden - Bielefeld besteht für die Gesamtstrecke ein Fahrausweis. Gegen welche Bestimmung im Tarif spricht diese Kombination, wenn der Zug dort nicht hält, dies so zu fahren?

Man hat dann ja zwei relationsbozogene Fahrkarten mit einem Start- und einem Zielbahnhof. Die Wegevorschrift gibt einem einen Weg an, oder bei deren Fehlen ist nur die direkte Fahrstrecke zugelassen.(vgl. Punkt 2.7 der BB Personenverkehr).
Würde dort "Tarifpunkt" anstatt "Bahnhof" stehen, wäre alles in Butter.

Nun kann Minden zwar das Fahrtziel sein, aber im entsprechenden Zug nicht erreicht werden, ohne eine Strecke (vom nächsten Haltebahnhof)in entgegengesetzter Fahrtrichtung zu befahren, wofür eine neue Fahrkarte (oder ggf.eine Umwegfahrkarte) notwendig wäre.
Minden kann bei Nutzung des entsprechenden Zuges außerdem nicht Startbahnhof sein, weil dort die Reise nicht begonnen worden sein konnte.
Daher meine ich, dass für zumindest für den Abschnitt Minden-nächster Haltebahnhof keine gültige Fahrkarte vorliegt bzw. es müsste, falls möglich (ich kenne mich mit Umwegfahrkarten bzw. deren Erstellung nicht aus), eine Umwegfahrkarte gelöst werden.


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