Richtlinie zur Streckenkenntnis (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 01.02.2011, 01:55 (vor 5543 Tagen) @ SST

Diese alte - durchaus sehr bewährte - Sicherungstechnik war so konzipiert, dass der Lokführer auch bei Nacht, Nebel und Sturm die gefährlichsten Abschnitte schlichtweg in Fleisch und Blut hatte. Da gab es sehr harte Prüfungen in Bezug auf die Streckenkunde für Lokführer - und viele Dienstjahre vorher als Heizer...

Diese Sätze von mir haben mich veranlasst, heute mal zu schauen, wie es im Jahr 2011 um die Anforderungen von Streckenkenntnissen steht. Und siehe da:

Zitat: "Die bisher bei den Unternehmen der DB AG üblichen starren Regelungen mit einer fest vorgegebenen Zahl von Fahrten zum Erwerb der Streckenkenntnis (in der Regel 4 bis 6 Fahrten je Richtung) wird nicht aufrecht erhalten, um den tatsächlichen Erfordernissen besser Rechnung tragen zu können".

Quelle: VDV-Schrift 755

mit Hinweis von EBA Streckenkenntnis-Richtlinie

Nun ist es mir zwar vollkommen unbekannt, wie oft der Gz-Tfz bereits von Halberstadt nach Mageburg gefahren war.

Dass aber - sofern ich das vorliegende Material richtig interpretiere - bereits weniger als vier (!!!) Einweisungsfahrten ausreichend sein sollen, um auf so relativ gefährliche Situationen wie eine

* Nicht-PZB-gesicherte Überleitungsstelle
* von zweigleisiger auf eingleisige Streckenführung hinzuweisen,

weckt in mir schon ein gewisses "Schaudern".

Sicherlich sind alle Streckenbesonderheiten für die Tfz-Führer einsehbar.

Ein persönliches: "Hier pass' aber irre gut auf, jetzt kommt eine ganz kritische Stelle. Bremse lieber gleich vorher schon etwas ab" von Kollege zu Kollege soll schon "Wunder" gewirkt haben.

Ich kann Dir da nicht ganz folgen.
Aus welchen Materialien genau schließt was genau und zwar aus welchen Gründen?


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