Flughafenschleife Köln/Bonn (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 08.11.2010, 13:25 (vor 5661 Tagen) @ Benjamin.Keller
bearbeitet von Henrik, Montag, 08.11.2010, 13:26

Es geht ja lediglich um die Frage, ob man aus der (konzeptionellen) Qualität eines Projektes auf die Qualität aller Arbeiten des Büros schließen kann. Das ist ein logisches Argument, für dessen Beantwortung ich keine ERIs wälzen muss.

Klar. Aber dieses logische Argument liegt hier ja nun auf der Hand.
Handelt es sich zum einen um einen nicht gerade geringen Makel und zum anderen
geht es ja schließlich um prinzipielle Vorgehensweisen
und da hat Mario in dem ersten Posting die Widersprüche verdeutlicht,
denen man bei Arbeiten aus diesem Hause immer wieder mal begegnet.
Insofern ist diese stete Skepsis diesen Arbeiten gegenüber eine logische Vorgehensweise, ja.

Und selbstverständlich ist ein Büro ein Ingenieursbüro, wenn es Ingenieursdienstleistungen erbringt. Das ist ja wohl vollkommen unabhängig davon, welchen Studienabschluss die Chefetage hat...

Nein, eben nicht.
Niemand kann sich hierzulande einfach so Ingenieur nennen, Ingenieursdienstleistungen erbringen und sein Büro Ingenieurbüro nennen.
Für die Berufsbezeichnung "Ingenieur" braucht es einen entsprechenden Hochschulabschluss,
ein Ingenieurbüro darf nur dann als ein solches bezeichnet werden und tätig sein,
wenn es maßgeblich ausschließlich von Ingenieuren geführt wird.
Verstöße dagegen stellen eine Ordnungwidrigkeit dar
und verstößt darüberhinaus womöglich auch gegen das Wettbewerbsrecht,
bei Vorsatz liegt gar eine Straftat vor nach § 132 a StGB.

Weder Vieregg, noch Rößler haben entsprechenden Hochschulabschluss,
ich wüsste auch nicht, dass sie je mal Ingenieursdienstleistungen erbracht hätten,
das sollten sie auch tunlichst unterlassen, s.o..


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