Anspruch, wenn spätere Ankunft wegen Bahnverschulden (Allgemeines Forum)

mdst, Mittwoch, 19.11.2025, 09:17 (vor 19 Tagen) @ JoeO


Du hast zwar das Recht "der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter
Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt"
, dann spielt die ursprünglich geplante Ankunftszeit keine Rolle mehr, da Du Dich ja für eine spätere Fahrt entschieden hast und damit die nun von Dir geplante spätere Ankunftszeit als Bezug dient.

Ich verstehe die Auffassung. Aber ich verstehe immer noch nicht die Begründung dafür, dass die Entscheidung für eine spätere Fahrt dazu führen soll, dass die Fahrzeit der späteren Verbindung als Bezug dient (und ich frage mich eben, ob das irgendwo schriftlich definiert ist). Dass ich freiwillig später als mit der nächstmöglichen Verbindung fahre, ändert ja nichts daran, dass der Ausfall des ursprünglichen gebuchten Zuges die Ursache dafür war, überhaupt später als geplant zu fahren. Es ist eben was anderes als bei einem Flexpreis, wo ich mich vielleicht "einfach so" und komplett aus freien Stücken - obwohl alle Verbindungen pünktlich sind - entscheide, später zu fahren.


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