Anspruch, wenn spätere Ankunft wegen Bahnverschulden (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Dienstag, 18.11.2025, 14:45 (vor 108 Tagen) @ Mühli

Wenn Du später als gebucht Dein Reiseziel gemäß Fahrkarte erreichst, dann steht Dir immer dann eine Entschädigung zu, wenn die spätere Ankunft mindestens 60 Minuten beträgt und auf Bahnverschulden zurückzuführen ist.

Bei Zugausfall wird in der Regel die nächstmögliche Verbindung betrachtet. Ist es mit der nächstmöglichen Verbindung nicht möglich weniger als 60 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit Dein Ziel zu erreichen, so steht Dir eine Entschädigung zu. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist die Differenz der tatsächlichen zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit.

Wählst Du "aus freien Stücken" eine spätere als die nächstmögliche Verbindung, so ist die sich daraus ergebene Ankunftszeit das Resultat Deiner Wahl und kein Bahnverschulden, weswegen kein Anspruch auf Entschädigung besteht (auch wenn oft trotzdem gezahlt wird).

Bei einer früheren Abfahrt liegt dann Bahnverschulden vor, wenn trotz der früheren Abfahrt eine mehr als 60 Minuten spätere Ankunft als ursprünglich geplant erfolgt. Das ist in Deinem Fall gegeben, die Verspätungsentschädigung sollte gezahlt werden!

Keine Entschädigung bei einer früheren Abfahrt wird gezahlt, wenn sich lediglich die Fahrzeit verlängert, aber trotzdem weniger als eine Stunde später das Ziel erreicht wird.


Also geplant 9:00 ab - 12:00 an:
gefahren 8:00 ab - 12:30 an -> keine Entschädigung
gefahren 8:40 ab - 13:10 an -> Entschädigung
gefahren 9:40 ab - 13:20 an (nächstmögliche Verbindung) -> Entschädigung
gefahren 10:40 ab - 14:20 an (nicht nächstmögliche Verbindung) -> keine Entschädigung


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