Wieder mal Fahrgastrecht: Nicht zu spät und doch zu lang.... (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Montag, 17.11.2025, 22:29 (vor 18 Tagen) @ JeDi

Wenn ich mit ICE 4711 Ankunft um 12.05 Uhr gebucht habe und wegen Ausfall erst den 4713 nehmen kann, der PÜNKTLICH um 14.05 Uhr ankommt habe ich ja auch +120 und damit Entschädigungsanspruch.

Korrekt. Dann suchst du dir aber auch nicht aus freien Stücken eine neue Verbindung aus, sondern nimmst ab 12:05 die nächstmögliche. Wenn du dir selbst eine neue Verbindung aussuchst ist diese auch relevant für die Fahrgastrechte - analog zum Flexpreis eben.

Damit hebelt man alle Fahrgastrechte bei Baustellenfahrplanänderungen aus.

Dass die frühere nötige Abfahrt um pünktlich anzukommen nicht entschädigt wird ärgert mich auch. Vor allem, da es ja kein Sonderfall ist, sondern häufig vorkommt, da man ja eben häufig Termine hat die eben nicht warten können.

Die DB ermöglicht dir hier schon aus Großzügigkeit, deine Fahrkarte früher zu nutzen. Warum sollte sie dafür auch noch eine Entschädigung zahlen? Dann wäre ganz schnell Rücktritt und neue (meist teurere) Fahrkarte für die frühere Verbindung kaufen angesagt.

Welche Großzügigkeit? Es ist ein Fahrgastrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Reise fortzusetzen.


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