Anspruch, wenn spätere Ankunft wegen Bahnverschulden (Allgemeines Forum)

VT642, Dienstag, 18.11.2025, 18:02 (vor 107 Tagen) @ JoeO
bearbeitet von VT642, Dienstag, 18.11.2025, 18:03

gefahren 10:40 ab - 14:20 an (nicht nächstmögliche Verbindung) -> keine Entschädigung

Das mag anekdotische Evidenz sein, aber ich hatte es in genau dieser Konstellation noch nie, dass mir die Entschädigung verweigert worden wäre. Ich habe wahrheitsgemäß auf dem FGR-Formular die tatsächliche Ankunft am Zielort angegeben und noch nie hat sich jemand dafür interessiert, ob das die nächstmögliche Verbindung war.

Zum Vorredner: Man sollte auch bedenken, ob vom Fahrgast erwartet werden kann, ggf. binnen weniger Minuten die nächstmögliche Verbindung in Erfahrung zu bringen, die ja unter Umständen bereits kurz nach der eigentlich gebuchten am anderen Ende der Bahnhofshalle abfährt.


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