Wieder mal Fahrgastrecht: Nicht zu spät und doch zu lang.... (Allgemeines Forum)

Mühli, Montag, 17.11.2025, 21:01 (vor 20 Tagen)

Hallo Leute,
tut mir leid, Euch mal wieder mit einer Fahrgastrechte-Anfrage "zu nerven". Man meint immer, man ist sich sicher, und dann ist man doch verunsichert, wie die Rechtslage ist....

Es geht um eine Ankunft die NICHT 60 Minuten zu spät ist, meines Erachtens aber dennoch ein Fall für eine Erstattung.....

Der Fall:

Gebucht war folgende Fahrt, samt Reservierung

ICE 1004
München 11.56 - Berlin Hbf 16.44 Uhr

Zwei Wochen vor der Fahrt meldete sich die DB mit "Fahrt nicht mehr möglich", weil der 1004 wegen Bauarbeiten ausfällt. Es wurde eine geänderte Fahrt angeboten

ICE
München 11.13 - Berlin Hbf 17.11 Uhr

Nun hatte dieser Zug außerdem 36 Minuten Verspätung, kam um 17.47 an.

Für mich bedeutete das letztlich nicht nur eine Fahrzeit von 6 Std 34 statt der gebuchten 4.48, sondern auch noch eine Verspätung von 1.03 Std. im Vergleich zur gebuchten Ankunftszeit.

Lt. DB ist es aber nur eine Verspätung von 36 Minuten, also nicht erstattungsfähig.
Da sich diese Szenerie nun ja schon seit August wegen Umleitung über Dessau + zeitweise Umleitung über Würzburg + zeitweise Umleitung über Augsburg permanent wiederholt, ist mir eine eindeutige Bewertung der Frage wichtig. Generell auch: Wenn ich abweichend zur Buchung deutlich früher losfahren muss, um zum fixierten Termin am Ziel zu sein, dann habe ich vielleicht keine Verspätung am Endbahnhof, aber dennoch eine deutlich längere Fahrzeit als gebucht. Also keine +60 am Zielort, aber vielleicht +100 für die Fahrt. Wie sieht es dann mit dem Erstattungsanspruch aus?

Ich danke für hilfreiche Antworten und bitte um Entschuldigung, wenn dieser Frage sicherlich im Verlauf der letzten Jahre schon mal gestellt und beantwortet sein sollte...

Mühli


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