OT: Örtliche Aufsicht in Köln (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 13.06.2025, 12:42 (vor 36 Tagen) @ Ludo

Blödsinn, in Köln muss das EVU, genau wie überall anders auch, für die Aufsicht bezahlen, wenn man sich von ihr abfertigen lässt. Es lassen sich ja auch nicht alle von der öA abfertigen...

Die Zeiten, dass in Köln (oder auch Hamburg) Aufsichtspflicht herrschte, sind seit Jahren vorbei.


Moin,

zu den Kosten kann ich nichts sagen, allerdings herrscht in Köln Hbf sehr wohl eine „Aufsichtspflicht“. Die Aufsicht ist betrieblich erforderlich, da in Köln keine Durchfahrt gestellt wird und somit alle einfahrenden Züge erstmal auf das Hp0 zufahren. Und die Fahrstraße wird erst nach Fertigmeldung durch die Aufsicht eingestellt.
So zumindest die derzeitige Regelung, ab nächstem Jahr kann mit dem neuen Stellwerk schon wieder alles anders sein.

Gruß, Ludo

Die Aufsicht fertigt nicht jeden Zug ab, da gab es immer wieder Änderungen, das sind die EVU die dort planmäßig fahren, und bei Bedarf kann man den Vertrag auch abschließen, insbesondere die EVU die im Sonderverkehr unterwegs sind.
In dem Vertrag sind mehr die Haftung und die Abläufe geregelt. Das ganze läuft seit Jahren als "Versuch" und wird jährlich verlängert.
Das Thema Durchfahrt und Abfahrauftrag Köln Hbf ist ein Thema für sich.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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