Wer bezahlt den zusätzlichen Aufwand? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 12.06.2025, 13:56 (vor 37 Tagen) @ JanZ

Ich glaube, was JeDi und ich sagen wollen, ist, dass es mir als Fahrgast völlig wurscht sein kann, was EIU und EVU untereinander abrechnen.

Ich will einfach nur sagen, dass die Abfertigung durch eine örtliche Aufsicht der DB InfraGO in den allermeisten Fällen zusätzlich zu bestellen (einzeln oder per Rahmenvertrag) und natürlich zu bezahlen ist. Dies gilt freilich nicht, wenn die Abfertigung betrieblich notwendig ist (Bahnhof ohne Ausfahrsignale usw) - wohl aber, wenn das Stellen der Aufsicht zur Beschleunigung der Betriebsabwicklung (wie in Köln) dient.

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Weg mit dem 4744!


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