Möglicher Erklärungsansatz für das Verhalten des Zubs (Aktueller Betrieb)

Dr. Bahn, Dienstag, 27.08.2024, 10:15 (vor 24 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Bei den manchmal bei der Aufhebung der Zugbindung im Vorhinein versandten Emails - d.h. bei vorher feststehenden Änderungen, nicht beim spontanten Anschlussverlust und "Aufpoppen" der Zugbindung-aufgehoben-Nachricht in der App - lautet der Text der Email:

Ihre Reise (...) ist wegen einer Fahrplanänderung nicht wie geplant möglich. Klicken Sie auf "Aktuelle Informationen hier abrufen", um eine andere Verbindung zu Ihrem Reiseziel zu finden.
Die Zugbindung für Ihre gebuchte Verbindung ist aufgehoben. Dadurch können Sie mit Ihrem Ticket auch andere Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn (z.B. ICE/IC/EC) sowie Nahverkehrszüge und S-Bahnen nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für reservierungspflichtige Züge (z.B. nach Frankreich) neue Reservierungen gebucht werden müssen.

Offensichtlich ist die Zugbindung also auch ins Ausland aufgehoben, auch wenn oben "Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn" steht.

Was die 20 vs. 60-Minuten-Regeln angeht: Die 20-Minuten-Regel ist eine deutsche Spezialität. Für ein von der DB ausgestelles Ticket ins Ausland mit Zugbindung ist das aber schnurz. Wenn die DB sagt, Zugbindung aufgehoben, dann ist das so. Auch bei ausländischen Bahnen - eine Zugbindung im Ausland setzt immer eine Kooperation in diesem Punkt zwischen den beiden Bahnen voraus.

Was Fahrgastrechte nach 60 Minuten - unabhängig von der Zugbindungsaufhebung - angeht: Hier stellt sich die Bahn neuerdings auf den Standpunkt, dass "späterer Zeitpunkt" in der EU-Verordnung nicht definiert ist und wendet daher die gesetzliche Verjährung für den Anspruch an (anstatt wie früher auf die Gültigkeit des Tickets abzustellen). Und die Logik ist nun "die Fahrgastrechte gelten europaweit", daher muss der Schaffner in der Puszta auch so sehen.


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