Möglicher Erklärungsansatz für das Verhalten des Zubs (Aktueller Betrieb)

Knochendochen, Montag, 26.08.2024, 23:35 (vor 260 Tagen) @ Frank-RE

Bei internationalen DB-Fahrkarten gilt die 20-Minuten-Regel ja nur für den deutschen Streckenanteil. Im ausländischen Streckenanteil gilt die gesetzliche Regelung, die besagt, dass erst ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof eine alternative Verbindung gewählt werden kann. Die 20-Minuten-Regelung ist ein (natürlich nicht uneigennütziges) Entgegenkommen der DB.

Wenn in deinem Fall die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof < 60 Minuten war, könnte der Zugbegleiter sogar recht gehabt haben. Falls die zu erwartende Verspätung aber > 59 Minuten war, wäre schon von Gesetzeswegen das Nutzen einer alternativen Verbindung geboten und hätte noch nichtmal einer Aufhebung der Zugbindung im DB-Navigator bedurft. (Damit will nicht gesagt sein, dass es diese bei einer zu erwartenden Verspätung von > 20 Minuten für den deutschen Streckenteil bedurft hätte.)

Nichtdestotrotz rechtfertigt das natürlich nicht das Verhalten des Zugbegleiters. Ein bisschen Kulanz (wenn er theoretisch im Recht war) tut doch nicht weh.


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