Keine Rechtfertigung des Verhaltens (Aktueller Betrieb)

Knochendochen, Dienstag, 27.08.2024, 00:33 (vor 24 Tagen) @ Sanformatiker
bearbeitet von Knochendochen, Dienstag, 27.08.2024, 00:34

Ich habe in meinem Beitrag nicht das Verhalten des Zugbegleiters gerechtfertigt, sondern lediglich einen Erklärungsansatz auf Grundlage der bestehenden Rechtslage geboten, warum er sich so verhalten haben könnte, wie er sich verhalten hat.

Ich stimme dir zu: Wir sollten die Bahn als Verbundsystem betrachten und nicht als Aneinanderreihung von EVUs, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und nicht für Verfehlungen der anderen einstehen wollen. Ein unbedarfter Bahnkunde unterscheidet nicht zwischen DB Fernverkehr, den NS oder sonstigen Beförderern; für ihn ist das einfach "die Bahn". Demensprechend sollten sich die Beförderer auch verhalten. Wenn einem Kunden die Aufhebung der Zugbindung mitgeteilt wird, muss er sich darauf verlassen können, dass dies auch für die gesamte Strecke gilt, sofern es nicht anders angegeben wird. Dass jemand die Beförderungsbedingungen ließt, kann man wohl im formaljuristischen Sinne erwarten, aber nicht als Unternehmen, was gerne als kundenfreundlich gesehen werden möchte und es sich auf die Fahne geschrieben hat, ein zentraler Baustein in der Mobilitätswende zu sein.

Es sind nicht die großen Generalsanierungen, Neubaustrecken und Bauprojekte, die einen signifikanten Eindruck beim Kunden hinterlassen. Oft sind es die kleinen, schnell umzusetzenden Dinge, wie z.B. einfach in solchen Situation, wie im Ausgangsbeitrag beschreiben, Kulanz (oder bessere Kommunikation, für die, die sich an dem Wort stören) walten zu lassen, die den größten Unterschied beim Kunden machen und noch nichtmal viel kosten.


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