Möglicher Erklärungsansatz für das Verhalten des Zubs (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 27.08.2024, 09:54 (vor 24 Tagen) @ zettelbox

Wer die Züge betreibt (EVU) ist egal, maßgeblich ist der Beförderer, und der ist in den Niederlanden die NS (1084), und es steht auch so auf der Fahrkarte.


Das heißt der Beförderer ändert sich mit Grenzübergang, und somit auch die Fahrgastrechte insofern, als sie vielleicht von der DB großzügiger gewährt werden (20 Minuten anstatt 60 Minuten) also von der NS?

Klingt plausibel, ist aber extrem kundenunfreundlich für Nicht-Bahn-Gurus, und wird wie gesagt von der DB auch anders kommuniziert.

Der Beföderer wechselt am Grenzübergang, du hast quasi zwei Fahrkarten als eine.

Die internationalen Beförderungsbedingungen der DB kennen die 20-Minuten-Regel nicht, diese gilt nur für Inlandsfahrkarten. Offenbar gibts da massive Schulungsmängel beim Personal.

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Weg mit dem 4744!


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