Möglicher Erklärungsansatz für das Verhalten des Zubs (Aktueller Betrieb)

zettelbox, Dienstag, 27.08.2024, 08:22 (vor 24 Tagen) @ Knochendochen

Bei internationalen DB-Fahrkarten gilt die 20-Minuten-Regel ja nur für den deutschen Streckenanteil. Im ausländischen Streckenanteil gilt die gesetzliche Regelung, die besagt, dass erst ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof eine alternative Verbindung gewählt werden kann. Die 20-Minuten-Regelung ist ein (natürlich nicht uneigennütziges) Entgegenkommen der DB.

Wenn in deinem Fall die zu erwartende Verspätung am Zielbahnhof < 60 Minuten war, könnte der Zugbegleiter sogar recht gehabt haben.

Das wird von der DB aber gegenteilig kommuniziert, die klar sagt, dass dies auch für den niederländischen Teil gilt und die Zugbegleiter in den NL dies entsprechend wissen. Die Aussage vom DB-Kundendienst habe ich so schriftlich. Da ging es sogar um den extremeren Fall, dass aufgrund einer zu erwartenden Verspätung von > 20 Minuten die Fahrt Wochen später nachgeholt werden kann.

Die Züge werden ja auch von der DB betrieben, wenn ich mich richtig erinnere.


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