OT: Mobilitätsga. NRW gilt i. v. m. D-Ticket uneingeschränkt (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Samstag, 25.05.2024, 09:55 (vor 392 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von Tobs, Samstag, 25.05.2024, 09:55

Dies noch eben angemerkt, da es zumindest mir unbekannt war und ich die "üblichen Einschränkungen" als gesetzt angesehen habe:

"Gilt beim Deutschlandticket auch die NRW-Mobilitätsgarantie?

Die Regelungen zur Mobilitätsgarantie gelten für Fahrten innerhalb von NRW unverändert weiter. Bei Fahrten in anderen Regionen informieren Sie sich bitte vor Ort."

"Für welche Tickets gilt die Mobilitätsgarantie NRW?

Für alle nordrhein-​westfälischen Verbundtickets und für die Tickets des NRW-​Tarifs. Mit dem Deutschlandticket ist die Inanspruchnahme der Garantie bei ausschließlichen Fahrten im Geltungsbereich der nordrhein-​westfälischen Verbund-​ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-​Tarifs möglich."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum