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Hamburger2015, Mittwoch, 08.05.2024, 07:10 (vor 12 Tagen) @ Barzahlung

Notfalls kannst du dir auch noch eine beliebige Anschlussverbindung ab München raussuchen, um es noch "dramatischer" wirken und die Alternative mit der RB16 weiter abwegig erscheinen zu lassen


Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

Rechtlich m.E. nur, wenn bis ans tatsächliche Fahrtziel gar kein oder bloß ein geringerer Anspruch auf FGR-Leistungen besteht, § 263 StGB.


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