Kontaktaufnahme vor Ort (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 07.05.2024, 23:01 (vor 12 Tagen) @ VT642

Zur DB Information oder ins Reisezentrum brauchst du nicht gehen, die können sowieso nichts machen.

Die DB schreibt dazu folgendes:

(...)

werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) ersetzt,

*) Dieser Höchstbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/782.

https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen

Nr. 8.2.4 Teil A TB DT:

Das Eisenbahnunternehmen bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies praktisch durchführbar ist.

Dies gilt:

(...)

wenn ein Zug ausfällt, es sich bei dem von den Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Reisende wegen des Aus-falls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Ver-kehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann.

Bietet das Eisenbahnunternehmen den Reisenden nicht die Weiterbeförderung in einem an-deren Verkehrsmittel an und ist es den Reisenden aus vom Eisenbahnunternehmen zu vertre-tenden Gründen nicht möglich, mit dem Eisenbahnunternehmen in Kontakt zu treten (Kon-taktaufnahme vor Ort mit einer Verkaufsstelle bzw. Informationsstelle oder Personal des ge-nutzten Zuges) und nutzen die Reisenden daraufhin selbständig ein anderes Verkehrsmittel für die Weiterfahrt zum vertragsgemäßen Zielort, so haben sie einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 120 €.

https://deutschlandtarifverbund.de/wp-content/uploads/2023/12/20231201_A_1_TB-DTV-Grund...

Man müsste sich also einmal beim Eisenbahnunternehmen vorstellen.
Wenn das nicht möglich ist, womöglich auch bei der Erfüllungsgehilfin im Bahnhof: Schalter (DB Fernverkehr AG, DB Information (DB InfraGO AG).

Eine Pflicht, sich eine Bescheinigung einzuholen, dass kein Gutschein ausgegeben wurde, sehe ich aber nicht. Es dürfte im Falle einer Ablehnung also genügen, glaubhaft zu machen, dass auf Anfrage kein Gutschein ausgegeben wurde.

Notfalls kannst du dir auch noch eine beliebige Anschlussverbindung ab München raussuchen, um es noch "dramatischer" wirken und die Alternative mit der RB16 weiter abwegig erscheinen zu lassen

Das wäre aus meiner Sicht Betrug, wenn es nicht das geplante Ziel der Fahrt war.

@Anders
Wie haben wir uns denn nun entschieden?


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