EVU sehen sich auch nicht zuständig (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 27.06.2023, 08:54 (vor 910 Tagen) @ Garfield_1905

Das Zugpersonal sieht sich jedoch regelmäßig auch nicht zuständig. Man solle sich an die DB Information wenden. Sie selber können keine Gutscheine ausstellen. Und das hört man von allen EVUs auch DB.


Stimmt nicht. Bei METRONOM / ERIXX / ENNO gibt es, wenn man mitten in der Nacht strandet, entweder ein von der Leitstelle bestelltes Taxi, das man sich ggfs. mit anderen Fahrgästen teilen muß, oder einen vom Zugbegleiter ausgestellten Taxigutschein. Voraussetzung ist, das man nicht mit anderen Zügen etwas näher an das Fahrtziel kommen kann. Dabei wird auch nicht drauf geachtet, ob das EVU auch wirklich 'schuld' an der Strandung ist.

Nochmal: wer EVU ist, ist völlig irrelevant. Verantwortlich für Hilfeleistung ist der Beförderer, bei dem man strandet - also auch, wenn schon in Kassel was schief gegangen ist, und dadurch nur noch bis Uelzen (statt Hamburg) kommt, ist Metronom dafür verantwortlich, Hotel oder Taxi zu stellen.

Dass sich um sowas die Leitstelle kümmert ist bei den NE-Bahnen aber relativ üblich.

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Weg mit dem 4744!


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