DB S&S ist nicht für die Ausgabe von Gutscheinen zuständig (Aktueller Betrieb)

ffz, Montag, 26.06.2023, 11:00 (vor 910 Tagen) @ 611 040

Hallo,

gemäß EU Fahrgastrechteverordnung VO 2021/782 ist das EVU für die Weiterbeförderung bzw die Hotelunterbringung zuständig und Ansprechpartner. Die Mitarbeiter an der DB Information sind aber Mitarbeiter des EIU DB Station&Service. Diese sind nur für die Informationsweitergabe zuständig.
Sollte ein Mitarbeiter von DB Station&Service einen Hotel- /oder Taxigutschein ausgeben, wäre das zunächst ein Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag, weil er dazu nicht berechtigt ist. Dann droht DB Station&Service auf den Kosten die vom Hotel bzw dem Taxiunternehmen in Rechnung gestellt werden sitzen zu bleiben, weil es keine Rechtliche Grundlage dafür gibt, dass das EVU diese Rechnung übernimmt.

Bis zum markteintritt gewisser EVU wurde das so geregelt, dass die DB Information die Taxi- und Hotelgutscheine ausgegeben hat und das EVU das Verspätungsverursachend war die Kosten an DB Station&Service erstattet hat. Das ist aber schon länger nicht mehr so. Deshalb sind die Zugbegleiter von DB Regio und DB Fernverkehr auch mit Taxigutscheinen und Hotelgutscheinen ausgestattet und können diese Erforderlichenfalls an Reisende ausgeben.

Der Reisende muss halt das EVU kontaktieren, bzw das EVU kann wenn die Kotaktdaten bekannt sind auch proaktiv den Reisenden kontaktieren. Zur Not, wenn es keinen Zugbegleiter gibt halt über den Lokführer, der sollte die Telefonnummer seiner Leitstelle kennen.

Gruß


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