Beschwerdestelle exisitert (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2023, 12:07 (vor 1067 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Montag, 26.06.2023, 12:09

Wenn das der gleiche Fall ist, der mir bekannt ist, musste der Beförderer DB Fernverkehr AG für die nicht-Bereitstellung des Hotels zahlen (und StuS für die Falschauskunft - für Auskünfte zu Fahrgastrechten ist StuS als Stationsbetreiber nämlich sehr wohl verantwortlich).

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Weg mit dem 4744!


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