EVU sind auch nicht zwingend zuständig. (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 26.06.2023, 12:23 (vor 1067 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von JeDi, Montag, 26.06.2023, 12:24

Wie oft hast du als Held des „müsste“ dich denn schon an die Durchsetzungsstelle gewendet? Natürlich mit sauber dokumentierten Fällen? Oder ist dir das Ausheulen im Internet wichtiger?

Zuständig sind bekanntlich die Beförderer. Das kann; muss aber nicht das EVU sein.

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Weg mit dem 4744!


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