Bericht (Aktueller Betrieb)

bahnfahrerofr., Montag, 26.06.2023, 09:11 (vor 910 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 26.06.2023, 09:15

Und die 0,5% die trotzdem nicht aufgeben bekommen dann max. 80€ erstattet. So kommt man deutlich günstiger.

Die Grenze 80€ oder neu 120€ gilt nur für Taxi/Ersatzbeförderung/privat PKW. Ändert natürlich nix daran, dass das Verhalten eine Sauerei ist.

Ob es nun Masche ist, oder nicht? Ich vermute: Vielleicht gibt es keine explizite Anweisung, Hotelgutscheine zu verweigern. Den Vorgesetzten ist es aber egal, wenn die dienshabenden (meist) Mitarbeiterinnen unrechtmäßig Gutscheine verweigern. Im Gegenzug wird vielleicht bei ausgegebenen Gutscheinen genau geprüft, da es hier auch schon Betrug gab. Dazu kommt, dass das Personal (mit Ausnahme einiger dienstälterer Mitarbeiter/innen) eher den Eindruck "schlecht bezahlt und schnell angelernt" hinterlässt. Vermutlich ist die Ausbildung und Bezahlung des Zugpersonals deutlich besser und bei DB FV wird eventuell serviceorientiertes Verhalten eher gefördert und gefordert als bei Stuss, denen es völlig egal sein kann, was der Kunde am Ende von "der Bahn" hält.


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