BC100 und Karlsruhe - dem Normalfahrgast schwer vermittelbar (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 05.02.2023, 03:31 (vor 438 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 05.02.2023, 03:33

Das Problem ist hier m.E. die Benennung der S2. In Karlsruhe läuft schlicht alles, was über die Stadtgrenzen hinaus führt, als "S" und wird außerhalb der Stadt auch von der AVG betrieben. Bei der S2 handelt es sich aber letztlich um eine Überlandstraßenbahn, die mit dem Eisenbahnverkehr und damit auch dessen Tarifen nichts zu tun hat (also in etwa vergleichbar mit der 903 von Duisburg nach Dinslaken, dort gelten auch keine Eisenbahnfahrkarten, sondern nur ggf. das Cityticket auf Duisburger Stadtgebiet). Der KVV hat hier die Regel geschaffen, dass die BC100 dort trotzdem gilt.

Auf allen anderen S-Linien gelten Eisenbahnfahrkarten auf der kompletten Länge, auf S1, S11 und der Kraichtalbahn aus historischen Gründen im Anstoßtarif. Woher das Gerücht kommt, der Anstoßtarif gelte nur auf der Albtalbahn, und nicht auf der S1-Nord weiß ich nicht, das NE-Blatt 406 enthält auch die Tarifpunkte außerhalb Karlsruhes bis Hochstetten. Die einzige Ausnahme sind die ohnehin nicht-öffentlichen Verkehre ins Kernforschungszentrum.

Auch im Anstoßtarif der S1 gibts aber im Stadtgebiet Karlsruhe keine Tarifpunkte (außer dem Hauptbahnhof - nicht Albtalbahnhof - als Anstoßpunkt), sondern erst wieder Ettlingen Neuwiesenreben (bestimmt einer der wichtigsten Tarifpunkte im Albtal) bzw. Eggenstein Süd. Dadurch sind auch Fahrten wie ICE Durlach -> S4/5 Marktplatz -> S1 Hochstetten nicht möglich, es muss immer über den Hauptbahnhof gefahren werden.

Das ist übrigens kein Anstoßtarif mehr. Die AVG-NE sind jetzt alle im DTV.


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