BC100 und Karlsruhe (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 04.11.2022, 13:50 (vor 1251 Tagen) @ Barzahlung

Diejenigen Stadtbahnlinien, die nicht im DB Netz unterwegs sind und daher auch nicht mit den AVG-Zügen gefahren werden (S1 und S2), sind allerdings außerhalb der NE (Bad Herrenalb - Karlsruhe Albtalbahnhof) und außerhalb Karlsruhes mit der BC100 nicht nutzbar.

KVV und AVG sind da generell sehr restriktiv, was die Regelungen mit den Eisenbahntarifen angeht. Vor dem bwTarif konnte mit Nahverkehrsfahrkarten im ausbrechenden Verkehr ausschließlich bis zu den Systemwechselbahnhöfen gefahren werden (beim Deutschlandtarif sogar bis heute).

Was genau ist da restriktiv? Auch auf der S1-Nord gibt es einen Anstosstarif, die S2 ist eine reine Straßenbahn, daher gibt es dort keinen. Die BC100 wird trotzdem anerkannt, die Mitnahmeregelungen (Fahrrad, Kinder) gelten allerdings nicht. Siehe C3.1.3 des KVV-Tarifs:

Die BahnCard 100 beinhaltet die City-Ticket-Funktion und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten in den Tarifwaben 100 und 480 sowie in allen Bahnen im Netz des KVV als auch den Bussen der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH (RVS), Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) und der Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH (FMO). Die Mitnahmeregelungen der DB Fernverkehr Aktiengesellschaft gelten nur im Eisenbahnverkehr (RB, RE, IRE und alle S-Bahnen (außer der S2 der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH/Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG))).

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Weg mit dem 4744!


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