unsauber formuliert, sorry (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 05.11.2022, 19:30 (vor 542 Tagen) @ TEE Rheingold

12 Monate Mindestlaufzeit würde Hemmschwelle für Gelegenheitsfahrer sehr hoch legen.

Der Begriff Mindestvertragslaufzeit ist missverständlich, vielleicht sogar komplett falsch. Entschuldigung! Ich hatte in zwei Beiträgen geschrieben:

Eine Gebühr von 30 Euro ist momentan für vorfristige Kündigung in Diskussion. Diskussionsgrundlage in Entwurf ist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Gemeint ist der Entwurf so, dass bei Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten 30 € berechnet werden. Keine klassische Auffüllung auf die Mindestvertragslaufzeit oder preisliche Gleichstellung zum Wert einzelner Monatskarten, wie aus den bisherigen Tarifen und Angeboten. Eine beispielhafte Kündigung zum Ende von 10 Monaten Nutzung würde also bedeuten 490 € bereits bezahlt + 30 € Gebühr für die Kündigung.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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