Verschieden EVU (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 29.06.2022, 15:29 (vor 1377 Tagen) @ mmandl

Im Verhältnis von DB Regio und DB Fernverkehr greift diese Einschränkung allerdings nicht. Beide sind 100 %-ige Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn. Diese gesellschaftsrechtliche Strukturierung ist eine eindeutige Umgehung der auf tatsächliche Beförderung gerichteten Vorgaben des Art. 16 VO / § 8 EVO. Dass diese wie ein Unternehmen zu behandeln sind, ist in der neuen VO sogar ausdrücklich angelegt (Art. 12 Abs. 1 UAbs. 1 VO 2021/782). Andernfalls könnte die DB für jeden Zug eine eigene Betreibergesellschaft gründen ("IC 2090 GmbH", "ICE 26 GmbH"), sodass man für alle anderen Züge in Vorleistung gehen müsste. Wie die beteiligten Untergesellschaften dass dann intern ausgleichen, liegt in deren Verantwortung.


Kniffelig wird es allerdings, wenn der Nahverkehrszug keiner aus dem DB-Konzern ist, sondern von einem anderen 1080er-Beförderer und DB Regio auf keiner der Strecken, die mit der fraglichen Fahrkarte nutzbar sind, Betreiber des Verkehrsdiensts ist. Dann (und nur dann!) ist DB Regio nämlich nicht Vertragspartei.

Die Deutsche Bahn ist aber kein zugelassenes EVU, das ist hier DB Fernverkehr, DB Regio, aber eben 2 Verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen,
wer da der Eigentümer ist, interessiert doch gar nicht,
Es gibt da weitere EVU die zum DB Konzern gehören, was wäre dann mit denen.


diese stehen in der EBA Liste.
DB Bahnbau Gruppe GmbH
DB Cargo Aktiengesellschaft
DB Fahrwegdienste GmbH
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
DB Fernverkehr Aktiengesellschaft
DB Regio Aktiengesellschaft
DB RegioNetz Verkehrs GmbH
DB Station&Service Aktiengesellschaft Warum??
S-Bahn Berlin GmbH
S-Bahn Hamburg GmbH

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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