Auch bei einem EVU != DB? (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Dienstag, 28.06.2022, 11:38 (vor 1388 Tagen) @ wachtberghöhle

Die Fahrgastrechte sagen eindeutig:

<Auszug>
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens
20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte
kann der Fahr
gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug
nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche
Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und
kann die Kosten anschließend geltend machen
.
</>

(Hervorhebung duch mich)

Dann war ich nicht präzise genug. Das sind ja die DB FGR Rechte. Die kulanter ausgelegt sind. Wie ist es, wenn ich nun in einem anderen EVU die Verspätung habe?


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