Auch bei einem EVU != DB? (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Dienstag, 28.06.2022, 12:49 (vor 1379 Tagen) @ Hansjörg

Nein, das sind gesetzliche Regelungen, die sich aus der EVO ergeben, welche für Nahverkehrsfahrkarten gilt. Somit gilt das für alle Betreiber. Lediglich im Fernverkehr ist die 20 Minuten Grenzen (eiggennützige) Kulanz der DB, weil hier die EU-Fahrgastrechteverordnung erst ab 60 Minuten entsprechende Rechte einräumt.


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