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wachtberghöhle, Dienstag, 28.06.2022, 11:11 (vor 1378 Tagen) @ Hansjörg

Die Fahrgastrechte sagen eindeutig:

<Auszug>
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens
20 Minuten am Zielbahnhof der Fahrkarte
kann der Fahr
gast einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug
nutzen. Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche
Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und
kann die Kosten anschließend geltend machen
.
</>

(Hervorhebung duch mich)


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