Nein (Allgemeines Forum)

mmandl, Dienstag, 28.06.2022, 22:45 (vor 661 Tagen) @ 611 040

Richtigerweise sieht Art. 16 VO 1371/2007 ein derartiges Erfordernis nicht vor. Art. 16 VO greift bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten. Den EVU stünde es zwar frei, bei geringeren Verspätungen zu verlangen, dass der Fahrgast mit einem Fahrkartenkauf in Vorleistung geht. Da die Beförderungsbedingungen aber nicht zwischen 20 und 60 Minuten differenzieren, ist diese einschränkende Bestimmung der BB nach Art. 6 Abs. 1 VO insgesamt unwirksam. Daher ist man auch bei einer 20-minütigen Verspätung rechtlich nicht verpflichtet, eine Fahrkarte zu erwerben. Für Diskussionen wird ein solches Vorgehen natürlich trotzdem sorgen und ggf. sogar zu einem (unrechtmäßigen) EBE.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum