Danke & Frage (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Dienstag, 28.06.2022, 16:11 (vor 1386 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von Knochendochen, Dienstag, 28.06.2022, 16:14

Nein, die 80 Euro Grenze gilt nur für die Erstattung der Auslage für ein alternatives Verkehrsmittel, z.B. Taxi, wenn man den Zielbahnhof bei planmäßiger Ankunft vor 24 Uhr mit Zügen nicht mehr bis 24 Uhr erreichen kann oder die planmäßige Ankunft zischen 0 und 5 Uhr liegt und ohne die Nutzung des alternativen Verkehrsmittels von einer Verspätung von über 60 Minuten am Zielbahnhof auszugehen wäre.


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