Nein (Allgemeines Forum)

gnampf, Mittwoch, 29.06.2022, 14:38 (vor 1380 Tagen) @ mmandl

warum sollte DB Regio denn dein Vertragspartner sein, wenn du weder die Fahrkarte da gekauft noch deren Zug genutzt hast, bzw. deren Zuege puentklich unterwegs sind? Einfach so als "pauschalhaft", a la "die sind immer schuld!!!!!!!111elf"?
Und selbst wenn die Fahrkarte von der DB kommt... kaeme sie wohl von DB Vertrieb, und nicht von Regio. Ggf. im Auftrag... aber dann bei einer NV-Karte vermutlich eher im Auftrag des Deutschlandtarifverbunds.

Und: § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO schreibt nirgendwo, dass du nur mit Zuegen des gleichen EVU fahren darfst. Also wo siehst du ein Verbot den Flixtrain zu nutzen? Er schreibt aber auch nichts ueber die Voraussetzungen, ausser das der Zug keine Sonderfahrt und nicht Reservierungspflichtig sein darf. Abs. 2 dagegen hast du wohl komplett uebersehen:
(2) Macht der Reisende von seinem Recht nach Absatz 1 Gebrauch, so kann er von demjenigen, mit dem er den Beförderungsvertrag geschlossen hat, Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, für eine Beförderung nach Absatz 1 Nr. 2 jedoch nur die erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 Euro.

Ein Ersatz von Aufwendungen waere nicht noetig wenn man ein Anrecht haette mit dem existierenden Ticket im anderen Zug befoerdert zu werden.

Und von Abs. 3 reden wir lieber gar nicht erst... denn nach dem koennte man die Erstattung deines FV-Tickets z.B. bei einem PU als Verspaetungsgrund sogar komplett ablehnen.

Ergo: eine Aussage, dass du den FV gratis mit dem NV-Ticket nutzen kannst im Verspaetungsfall, ist im Paragaph 8 nicht enthalten.


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