FGR Fall ! Übernachtung? (Fahrkarten und Angebote)

bahnfahrerofr., Montag, 07.12.2020, 08:33 (vor 1208 Tagen) @ Jäkii

Da ja touristische Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe derzeit verboten sind, in was für eine Kategorie fällt dann eine solche Übernachtung resultierend aus den Fahrgastrechten?

Das fällt in die Kategorie "sonstige zwingende Gründe" oder ähnliches, je nachdem wie es in der jeweiligen Verordnung steht. Du darfst ja z.B. theoretisch auch ein Hotel nehmen, wenn du mit deinem Mofa von Freilassing auf dem Weg nach Flensburg bist, um dich dort um deine pflegebedürftige Oma zu kümmern, die Strecke aber nicht an einem Tag zu schaffen ist.


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