? Länderticket und ICE-Nutzung (Fahrkarten und Angebote)

NymeHess, Sonntag, 06.12.2020, 14:06 (vor 1229 Tagen) @ 611 040

Hallo zusammen,

ist denn nicht eine Nutzung von höherwertigen Zügen bei erheblich ermäßigten Fahrkarten auch im Verspätungsfall generell ausgeschlossen?

Das ergibt sich für mich aus Nr. 9.1.1 und 9.1.2 der Beförderungsbedingungen:

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist allerdings nicht gestattet.

9.1.2 Für den Reisenden mit einer Fahrkarte für die Produktklasse C gilt Nr. 9.1.1 mit Ausnahme von Satz 2. Der Reisende hat stattdessen bei Weiterreise im Zug einer höherwertigen Produktklasse zunächst den Fahrpreis für die benutzte Produktklasse zu zahlen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nach Nr. 9.3. erstattet. Dies gilt nicht für Inhaber von Fahrkarten zu einem erheblich ermäßigten Fahrpreis. Welche Fahrkarten das sind, ist in den Beförderungsbedingungenen der jeweiligen Angebote geregelt. Ansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten nach Nr. 9.1.3 bleiben unberührt.

Das Bayernticket ist nach den Besonderen Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Regio AG eine solche Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis.


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