Pflicht zur Fahrplan-Überprüfung - Quelle? (Fahrkarten und Angebote)

just-in-sane, Sonntag, 31.05.2020, 12:57 (vor 2244 Tagen) @ keksi

Lieber keksi28,

ich verfolge deine Äußerungen häufiger, meist mit einem leichten Schmunzeln und ohne den Drang, mich zu äußern.

Hier muss ich dann aber noch einmal nachhaken, weil ich nicht recht glauben kann, dass du deine Äußerung so gemeint hast, wie ich sie verstanden habe. Zuerst wischt du die EG-Verordnung einfach beiseite - nunja, okay. Mich interessieren vor allen Dingen die rechtlichen Grundlagen zu zwei deiner Äußerungen.

1) Wenn ich es richtig verstanden habe argumentierst du, dass die Zugbindung bei ausfallendem NV im Vorlauf zu einem FV-Zug nicht aufgehoben sei, da man ja einfach einen früheren NV-Zug hätte nutzen können. Hierzu sehe ich keine rechtliche Grundlage, worauf beziehst du dich hier? Die fehlende Zugbindung für den NV kann es nicht sein, diese beinhaltet ein Recht (bzw. eine Möglichkeit) für den Fahrgast und bewirkt keine Pflicht für den Fahrgast.

2) Du schreibst, der Fahrgast müsse sich vor Fahrtantritt nochmal über seine Verbindung informieren, weil dies an diversen Stellen aufgedruckt sei. Unabhängig davon, dass ich dies auch für sinnvoll halte, erkenne ich dazu keine Pflicht. In den Beförderungsbedingungen und auch in der EVO konnte ich dazu nichts finden. Und nur weil die Bahn es an diversen Stellen abdruckt, entsteht für mich daraus keine Pflicht. Weiter gesponnen könnte die Bahn dann auch abdrucken, dass jeder Fahrgast gelbe Socken tragen oder exakt 1,67m groß sein muss. Das sind natürlich bewusst überspitzte Beispiele.

Bitte sei so nett und nenne doch die rechtlichen Grundlagen, auf welche du dich beziehst.

Hab Dank!


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