? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Samstag, 30.05.2020, 18:45 (vor 1429 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die Ansicht, die Keksi vertritt, wurde mir vor ein paar Wochen auch mal von einer FV-Zubine erklärt.

Der gebuchte NV Vorlauf fiel aus, wäre ich zur gebuchten Zeit am Bahnhof gewesen wären es +60 geworden.

Ich bin dann zwei Stunden früher los gefahren, weil die durch Bauarbeiten die unmittelbar nächste und vorige Verbindung wesentlich länger gedauert hat.

Die Zubine meinte, bei NV gibt es keine Zugbindung und daher hätte ich einfach mit dem NV Zug eine Stunde vorher losfahren müssen, weil ich den gebuchten FV Zug dann erreicht hätte. Zugbindung ist nicht aufgehoben.

Eventuell ist das die neue DB-Lehrmeinung, ich sehe es jedenfalls anders und werde ggf. auch weiterhin abweichend fahren.

Nope genau so ist es aber, wie es beschrieben wurde. NV is nicht zuggebunden...von daher steht es doch klar in den FGR drin und sogar auf der Papierfahrkarte, das man die Verbindung vorher überprüfen soll.

Und das was hier ausgehebelt werden soll, wegen !!!!! 3min !!!! ist so wie letztens das andere Thema, einfach nur aushebeln der Bedingungen....was definitiv nicht in Ordnung ist.

P.S. Der Zug um 3min früher gibt es in 2 verschiedenen Versionen - einmal die ursprüngliche Verbindung...und einmal dann halt über Berlin - wenn ich nun aber eh schon 3min früher losfahre und meinen PLANZUG in Würzburg bekomme, dann kann ich nicht einfach über BERLIN fahren :-) Leuchtet doch normal ein :-)


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