"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 13:31 (vor 2116 Tagen) @ br752

ja richtig, allerdings ist das auf bahn.de so formuliert, dass die Strecke nicht geändert werden darf - sprich Zugbindung aufgehoben, Wegevorschrift aber weiterhin einzuhalten.


Denk dran: Ein Super-Sparpreis hat KEINE Wegevorschrift. ;-)
Wenn du im obigen Fahrkartenfeld mal die Zugbindungszuege rausstreichst, dann bleibt ein "*" uebrig. ;-) *grins*

Interessanterweise wurde ja der Passus mit der gleichen Strecke erst Anfang Mai ergänzt. Vorher hieß es nicht mehr und nicht weniger als "flexibel reisen".

In der Bahn-Community wurde die Frage in den letzten Wochen immer wieder hin und her gewendet, und nachdem die Auslegungen zuerst eher restriktiv waren, gab es jetzt, noch eher "unbemerkt", folgende Aussage einer Moderatorin: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.

Im Übrigen ist die Moderation der Community keine "DB-Schiedsgerichtsstelle", sodass die Diskussion damit nicht für beendet erklärt werden soll.


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