"Wegevorschrift" bei der Corona-Kulanz (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 30.05.2020, 17:24 (vor 2116 Tagen) @ keksi

In der Bahn-Community ...: "Grundsätzlich gilt beim flexiblen Reisen der Wegetext einer Flexpreisfahrkarte für eine bestimmte Verbindung auch für Super Sparpreise bzw. Sparpreise, wenn diese im Rahmen der Corona-Kulanz „flexibles Reisen“ an einem anderen Tag als ursprünglich gebucht genutzt werden."

Da bleibt nur die Frage offen, wie Otto Normalkunde den besagten Wegetext herausfinden soll.
...

Ganz einfach erklärt. Den gebuchten Zug aufrufen und die Zwischenhalte sich anschauen. Somit weiß ich dann ja wo ich langfahren darf :-)

Also, ich kriege das schon hin. Und wenn mir die Sache dann immer noch nicht klar ist, schaue ich auf die Eisenbahnen-in-Deutschland-Karte. Sowas hat sicher auch jeder zu Hause rumliegen ;-)

Mal ehrlich: In der Bahn-Community kriegt man besser mit, welche Fragen die breite Masse quälen. Es ging um die Strecke von Erfurt nach Freiburg. Da war die Frage, ob statt dem gebuchten Umstieg in Mannheim auch ein Umstieg in Frankfurt erlaubt ist.

Oder nehmen wir an, jemand hat für den 31.7. eine Fahrkarte von Frankfurt Hbf nach Köln Messe/Deutz um 7.10 Uhr/ICE 824. Der Termin in Köln fällt aus und der Reisende möchte einen Stopp in Koblenz in die nun flexible Fahrkarte einbauen. Siehe da, manche Züge halten nicht nur am Frankfurter Flughafen, sondern sogar zusätzlich in Koblenz, z.B. der ICE 1022 um 7.42 Uhr.

Allgemein: Hältst du die Aussage für falsch, dass man sich an die Raumbegrenzung eines für die entsprechenden Züge (fiktiv) gebuchtes Flexticket halten darf? (Unabhängig von der konkreten Frage von VT642. Würde die Raumbegrenzung Berlin einschließen?)


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