? "Rechtslage" bei 3min früherer Abfahrt (Fahrkarten und Angebote)

JumpUp, Samstag, 30.05.2020, 21:28 (vor 2113 Tagen) @ keksi

würde also der NV Vorlauf ausfallen, bestünden keinerlei Ansprüche, da man ja früher hätte losfahren können?


Nein eben nicht, entweder du fährst früher los, oder du fährst mit dem nächsten Zug.

Variante 1: Du erreichst deinen FV Zug planmäßig

Variante 2: Du bist halt später dran, daher dein Zug weg, dann suchst du dir halt die nächste Verbindung die am besten ist ( in deinem Fall, wäre dann eben trotzdem über HAMBURG :-) Vorrausgesetzt du hast nicht irgendwie da Besonderheiten eingebaut in der Fahrkarte.

Nach der von Dir genannten Logik wäre die Fahrkarte doch für den FV ungültig - weil der NV-Zug im Vorlauf keine Zugbindung haben kann und er ja planmäßig abgefahren ist? (Also außerhalb der Corona-Kulanz?)


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